Nach nur 233 kurzen Tagen Bearbeitungszeit hat es geklappt: FROG KING® ist jetzt eine beim Deutschen Patent- und Markenamt amtlich eingetragene Marke. Die Eintragung erfolgte als Wortmarke in der Nizza-Leitklasse 35 für Werbung und PR und den Nizza-Nebenklassen 16, 41 und 42. Wir sind richtig stolz auf die schicke Urkunde mit dem Bundesgeier und darauf, dass wir den Prozess ohne Markenrechtsbeistand erfolgreich durchlaufen haben.

Das ®-Zeichen („Registered Trade Mark“) verweist auf eine eingetragene und geschützte Handelsmarke. Im angloamerikanischen Rechtskreis kennzeichnet dieses Symbol Waren- und Dienstleistungsmarken, die amtlich registriert sind, was ihnen vollen Markenschutz bestätigt.

Einfach war der Prozess nicht, denn das Deutsche Patent- und Markenamt hatte überraschende Einwände gegenüber bestimmten eintragungsfähigen Leistungen, die so nicht vorhersehbar waren und deren Begründung wohl nur DPMA-Beamten einleuchtet. Doch letztendlich genießt FROG KING® jetzt bei allen uns wichtigen Leistungen der Nizza-Leitklasse 35 Markenschutz.

Ab jetzt wird FROG KING® deshalb sicher deutlich stärker als bisher registriert: Denn das Registerzeichen muss auch in Kommunikations- und Werbemitteln eingesetzt werden, damit der Markenschutz auch wirklich Bestand hat.

Wir freuen uns wie die Froschkönige über den froschköniglichen ®ing an unserer Wortmarke!

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